Bei weiter zunehmendem Ausbau der PV-Anlagen, teilweise sicherlich schon jetzt, kommt für jeden Netzbetreiber im Niederspannungsnetz verstärkt die Aufgabe der Einhaltung des Spannungsniveaus nach DIN EN 50160 mit einer maximalen Abweichung von ± 10 % von der Nennspannung hinzu. Er musste bisher schon durch die maximale Kabellänge vom Trafo bis zum letzten Verbraucher und den ausgewählten Kabelquerschnitt dafür sorgen, dass dies von der Norm vorgegebene Toleranzband weder über- noch unterschritten, also eine Spannung zwischen 207 V und 253 V bei allen Lastverhältnissen eingehalten wurde. Bei fest eingestelltem Übersetzungsverhältnis des Ortsnetztransformators kann es vorzugsweise in lastschwachen Mittagsstunden in Ortslagen mit größeren Abständen zwischen Ortsnetztrafo und größeren PV-Anlagen auf Scheunendächern zu Spannungsanhebungen kommen, die dieses Toleranzband überschreiten und sowohl beim Erzeuger wie auch bei den Nachbarn zu unzulässigen Spannungsanhebungen kommen wie Folie 22 oben zeigt.
Eine Möglichkeit zur Reduzierung dieser Spannungsanhebung bietet der "untererregte", also induktive Betrieb am Netzanschlusspunkt. Folie 23 stellt bei unterschiedlichen Netzimpedanzwinkeln ψ die mögliche Reduktion der Spannungsanhebung dar. Je größer ψ ist und je kleiner Leistungsfaktor des Wechselrichters im induktiven Betrieb gewählt wird, desto größer ist die Reduktion der Spannungsanhebung an weiter entfernten Anschlusspunkten. Dies führt allerdings ggf. zu einer größeren Auslegung des Wechselrichters.